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   OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 435/21.A   

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OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 435/21.A (https://dejure.org/2021,42002)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14.10.2021 - 4 A 435/21.A (https://dejure.org/2021,42002)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - 4 A 435/21.A (https://dejure.org/2021,42002)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 103 Abs. 1, AsylG § 10, AsylG § 10 Abs. 4 Satz 4, AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, VwGO § 138 Nr. 3, VwGO § 60, VwGO § 60 Abs. 1
    Erneute Zustellung, ; Zustellungsfiktion; rechtliches Gehör, ; Beschleunigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 75
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.11.2019 - 8 B 32.19

    Prozessrechtswidrige Klageabweisung als unzulässig und "zudem" unbegründet

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 435/21
    Denn eine Sachentscheidung, die nach dem Prozessrecht nicht hätte ergehen dürfen (hier das Prozessurteil), kann sich nicht aus anderen Gründen als richtig erweisen, die nur ein Sachurteil tragen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. November 2019 - 8 B 32.19 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 435/21
    Das Recht auf Wiedereinsetzung dient der Verwirklichung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (BVerfG, Beschl. v. 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 -, juris Rn. 64).
  • BSG, 09.05.2018 - B 12 KR 26/18 B

    Elektronischer Rechtsverkehr - Unzulässigkeit einer Container-Signatur ab 1.

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 435/21
    Ohne Verschulden "verhindert", eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ein Beteiligter nämlich auch, wenn ein Verschulden des Beteiligten zwar vorgelegen hat, dieses aber für die Fristversäumnis nicht ursächlich gewesen ist oder ihm nicht zugerechnet werden kann, weil die Frist im Fall pflichtgemäßen Verhaltens einer staatlichen Stelle gewahrt worden wäre (vgl. BSG, Beschl. v. 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B -, juris Rn. 10 m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 435/21
    Allerdings stellt nicht jede unrichtige Anwendung von § 60 Abs. 1 VwGO einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG dar (vgl. zur fehlerhaften Anwendung von Präklusionsvorschriften: BVerfG, Beschl. v. 5. Mai 1987 - 1 BvR 903/85 -, juris Leitsatz).
  • BVerwG, 11.05.1979 - 6 C 70.78

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Klagefrist - Begriff der "höheren

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 435/21
    Zwar beginnt die Klagefrist durch eine zweite Zustellung nicht neu (grundlegend dazu BVerwG, Urt. v. 11. Mai 1979 - 6 C 70.78 -, juris Rn. 36 ff.).
  • BVerfG, 04.09.2020 - 1 BvR 2427/19

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Übermäßig strenge Handhabung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 435/21
    Die daher maßgebliche Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht ist erst erreicht, wenn die Auslegung oder Anwendung des § 60 Abs. 1 VwGO Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grund- oder grundrechtsgleichen Rechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfG, Beschl. v. 4. September 2020 - 1 BvR 2427/19 -, juris Rn. 26).
  • BVerwG, 13.10.2015 - 9 B 31.15

    Anhörungsrüge; Begründung der Nichtzulassung der Revision; fehlerhafte

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 435/21
    Ohne Verschulden "verhindert", eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist ein Beteiligter nämlich auch, wenn ein Verschulden des Beteiligten zwar vorgelegen hat, dieses aber für die Fristversäumnis nicht ursächlich gewesen ist oder ihm nicht zugerechnet werden kann, weil die Frist im Fall pflichtgemäßen Verhaltens einer staatlichen Stelle gewahrt worden wäre (vgl. BSG, Beschl. v. 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B -, juris Rn. 10 m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 9 B 31.15 -, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 07.06.1994 - 2 BvR 334/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Asylbewerber auferlegten

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 435/21
    Auch wenn dies nicht zur Verfassungswidrigkeit des § 10 Abs. 4 Satz 4 Halbsatz 2 AsylG führt (BVerfG, Beschl. v. 7. Juni 1994 - 2 BvR 334/94 -, juris Rn. 15), sind bei der Durchführung des Zustellungsverfahrens das rechtstaatliche Gebot eines fairen Verfahrens (vgl. BVerfG, a. a. O., juris Rn. 16), der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BeckOK MigR, Stand: 1. Mai 2021, § 10 AsylG Rn. 1) und der Anspruch auf rechtliches Gehör zu beachten.
  • VGH Hessen, 11.07.1996 - 13 UZ 2400/96

    Zur Klagefrist nach Ablehnung eines Asylbegehrens als offensichtlich unbegründet

    Auszug aus OVG Sachsen, 14.10.2021 - 4 A 435/21
    Dieser Anforderung bedarf es, weil alle asylrechtlichen Zulassungsgründe auf der gesetzgeberischen Entscheidung beruhen, dass allein die Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung kein Zulassungsgrund ist (vgl. HessVGH, Beschl. v. 11. Juli 1996 - 13 UZ 2400/96.A -, juris Rn. 12 f.).
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